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Dürfen wir behilflich sein?
Wozu dient es?
„Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1).“
Daten / Fakten / Wissenswertes
In Kraft getreten ist das Gesetz bereits am 26. April 2019. Der Begriff Geschäftsgeheimnis wird erstmals gesetzlich definiert: § 2 GeschGehG Begriffsbestimmungen.
Ein Geschäftsgeheimnis ist danach eine Information:
- die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.
Genau wie bei der Informationssicherheit macht es auch hier Sinn, in seinem Unternehmen die Geschäftsgeheimnisse erst zu identifizieren, um sie dann zu klassifizieren. Anschließend werden diese Geschäftsgeheimnisse kategorisiert und einem entsprechendem Schutzbedarf zugeordnet.
Was kann ein Geschäftsgeheimnis sein?
Da gibt es viele denkbare Möglichkeiten: Geschäftsstrategien, Marktanalysen, Formeln, Kundenlisten und vieles mehr.
Erarbeiten Sie die für Sie passende Maßnahmen, um dieses Schutzniveau zu erzeugen. Vergessen Sie nicht, diese Maßnahmen entsprechend zu dokumentieren. Dabei kann es sich um organisatorische, technische oder vertragliche Maßnahmen handeln. Um ein Beispiel zu nennen: Prüfen Sie die Wirksamkeit der Verschwiegenheitsverpflichtung in Ihren Arbeitsverträgen. Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht wirksam ist, sollten Sie diesen Umstand auf jeden Fall beheben.
Woran sollten Sie noch denken?
- Vereinbaren Sie zusätzliche Verschwiegenheitserklärungen mit Ihren speziellen Know-how-Trägern
- Ordnen Sie, wenn erforderlich, auch Ihre Mitarbeiter entsprechenden Geheimhaltungsstufen zu
- Bieten Sie Ihren Mitarbeiter*innen spezifische Schulungen an und erzeugen Awareness
- Wenn bei Ihnen erforderlich, dann denken Sie auch daran, physikalische Zugangsbeschränkungen durch Zugangscodes und Passwörtern zu schaffen
- Erstellen Sie eine Richtlinie für Mindestanforderungen an Passwörter für Ihr Unternehmen
Fazit:
Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse proaktiv. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bereits im Zuge der Umsetzung der DS-GVO, Datenschutzgrundverordnung, organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen ergriffen haben, können Sie diese hier mit heranziehen.
Kümmern Sie sich regelmäßig um Ihr Know-how-Management. Langfristig beugen Sie damit vor, eventuelle Vertragsstrafen, Schadenersatzforderungen oder einstweilige Verfügungen schneller und unkomplizierter durchzusetzen. Verschaffen Sie sich langfristig auch so einen Wettbewerbsvorteil.
Um all diesen Maßnahmen gezielt zu erarbeiten und auf möglich denkbare Szenarien vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen den Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems – eines ISMS. Denn – kein Unternehmen kann es sich leisten, die Werte seiner Informationen und deren Schutz zu vernachlässigen.
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Urheber: DAPA und Tayeb MEZAHDIA von Pexel auf Canva
http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zum_Schutz_von_Gesch%C3%A4ftsgeheimnissen
https://www.forum-verlag.com/blog/geschaeftsgeheimnisgesetz-geschgehg
https://www.dqs.de/blog/informationssicherheit/das-neue-geschaftsgeheimnisgesetz-geschgehg/
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/geschaeftsgeheimnisgesetz/7370259.html